Eidgenössiche und kantonale Abstimmungen und Wahlen werden jeweils vom Abstimmungs- und Wahlausschuss ausgezählt. Der Ausschuss setzt sich aus fünf Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Sekretariat, welches durch die Gemeindeverwaltung geführt wird, zusammen.
Die Zusammensetzung des Wahl- und Abstimmungsausschusses finden Sie hier.