06. Mär 2025
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Am 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle im Kanton Bern in Kraft.
Information der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinde lag, auf den Kanton übertragen. Aufgrund der Anpassungen des übergeordneten Rechts muss die Gemeinde das Reglement «Gebührentarif für die Oelfeuerungskontrolle» ausser Kraft setzen. Die Gemeinde hat keinen Spielraum.
Nach Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 hat der Gemeinderat am 26. Februar 2025 beschlossen, das Reglement «Gebührentarif für die Oelfeuerungskontrolle» von Amtes wegen per 31. Juli 2025 ersatzlos aufzuheben.
Die Unterlagen folgenden Unterlagen können auch am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden:
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird diese Aufhebung bekannt gemacht. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwere beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau i.E., erhoben werden.
Affoltern i.E., 26.02.2025
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
Der Gemeinderat