06. Feb 2025
Der Gemeinderat hebt mit Beschluss vom 29.01.2025 rückwirkend per 01.01.2025 das Reglement über die Liegenschaftssteuern (LStR) vom 07.12.2001 auf. Klick auf Meldung
Der Gemeinderat hebt mit Beschluss vom 29.01.2025 rückwirkend per 01.01.2025 das Reglement über die Liegenschaftssteuern (LStR) vom 07.12.2001 auf.
Mit der Totalrevision des Organisationsreglement OgR wurde die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Bezug der Liegenschaftsteuern im neuen Organisationsreglement OgR verankert. Diese Rechtsgrundlage im gültigen Organisationsreglement OgR geht den Regelungen im älteren Reglement vor. Zudem gelten die übergeordneten Bestimmungen des Steuergesetzes des Kantons Bern (StG). Das veraltete Reglement ist folglich aufzuheben.
Nach Art. 6 Buchstabe b des Organisationsreglements Affoltern i.E. unterliegt diese Reglementsaufhebung dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit der Bekanntmachung, bis 07.04.2025 mit ihrer Unterschrift verlangen, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Affoltern i.E., Gemeindeverwaltung Affoltern i.E., Affolternstrasse 45, 3416 Affoltern i.E.
Das Reglement kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E oder hier eingesehen werden. Kommt das Referendum zu Stande, wird die Aufhebung der nächsten Einwohnergemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.
Affoltern i.E., 6. Februar 2025
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
der Gemeinderat