08. Jul 2024
Informationen zur Hundetaxe Gemeinde Affoltern i.E.
Zahlungspflichtig ist jeder Hundebesitzer, dessen Hund am 1. August 2024 mindestens sechs Monate alt ist. Die Hundetaxe beträgt pro Tier CHF 100.00.
Die Hundetaxe wird den registrierten Hundehaltern (der Gemeinde Affoltern) in Rechnung gestellt. Damit das entsprechende Verzeichnis bereinigt werden kann, müssen sämtliche Änderungen bis 16. August 2024 der Gemeindeverwaltung unter finanzen@affolternimemmental.ch oder Tel. 034 435 87 87 mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Hunde mit einem Mikrochip versehen sein müssen. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt.
Sämtliche Registrationen und Änderungen müssen der Datenbank AMICUS mitgeteilt werden (www.amicus.ch bzw. info@amicus.ch oder 0848 777 100).
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.