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Medienmitteilung vom 04.11.2024 - Informationen aus dem Gemeinderat

04. Nov 2024

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Medienmitteilung Informationen aus dem Gemeinderat



Budget 2025
Der Gemeinderat unterbreitet der kommenden Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 das Budget 2025 mit einer unveränderten Steueranlage von 1.86 Einheiten. Das Budget 2025 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1.86 Einheiten und einer unveränderten Liegenschaftssteuer von 1.2 Promille des amtlichen Wertes. Bei Erträgen von CHF 5'356'990.00 und Aufwendungen von CHF 5'456'750.00 im Gesamthaushalt resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 99’760.00. Im Jahr 2025 sind Nettoinvestitionen von CHF 624'000.00 geplant. Davon entfallen CHF 205'000.00 auf die Wasserversorgung, CHF 60'000.00 auf die Abwasserentsorgung und CHF 359'000.00 auf den allgemeinen Haushalt. Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 40'000.00 ab. Gegenüber dem Budget 2024 entspricht dies einer Besserstellung von CHF 47'300.00 und gegenüber der Jahresrechnung 2023 einer Schlechterstellung von CHF 337’000.00

Teilrevision Wassertarif zum Wasserversorgungsreglement und Erhöhung Grundgebühr pro Anschluss
Der gültige Wassertarif zum Wasserversorgungsreglement soll an der nächsten Einwohnergemeindeversammlung einer Teilrevision unterzogen und der Gebührenrahmen angepasst werden. Der Rahmen für die Grundgebühr beträgt neu CHF 150.00 bis CHF 400.00. Ab 01. Januar 2025 legt der Gemeinderat die Grundgebühr Wasser pro Wasseranschluss auf CHF 280.00 fest, vorausgesetzt das Volk stimmt der Teilrevision zu. Letztmals wurde die Wassergrundgebühr per 01. Januar 2018 von CHF 80.00 auf CHF 120.00 pro Anschluss erhöht. Was führt zu dieser Erhöhung? Die Tabelle mit den «Wiederbeschaffungswerten» oder auch Anlagebuchhaltung genannt, war seit Jahren lücken- und fehlerhaft. Dementsprechend fiel in den letzten Jahren die Vorfinanzierung oder das sogenannte «Vorsparen» über den Werterhalt zu tief aus. Im Jahr 2024 wurden die Werte und Anlagen vom beauftragen Ingenieurbüro ergänzt, korrigiert und dadurch dem Gemeinderat die Dringlichkeit einer Gebührenerhöhung der Grundgebühr aufgezeigt. Nach Ansicht des Gemeinderats ist die Gebührenerhöhung unausweichlich, damit die Finanzierung der Wasserversorgung nachhaltig gesichert ist und die Gemeinde dringend notwendige Investitionen tätigen kann.

Kontaktperson Gemeindepräsidium
Roland Ryser, r.ryser@affolternimemmental.ch / 079 360 37 83

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