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Verkehrsmassnahme Nüchtern-Eggerdingen-Herbrig

28. Jan 2025

Der zuständige Oberingenieurkreis IV hat die Zustimmung u folgenden Verkehrsmassnahmen erteilt - Details mit Klick auf Meldung

Der zuständige Oberingenieurkreis IV hat mit Zustimmungsverfügung vom 23. Januar 2025 gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die Zustimmung zu folgender Verkehrsmassnahme erteilt:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Zubringerdienst gestattet

Nüchtern - Eggerdingen - Herbrig

Einfahrt verboten
Verbindungsstrasse zwischen Herbrigstrasse und Dorfstrasse (KS 229)

Aufhebung/Anpassung
die bestehenden Signalisationen werden aufgehoben oder angepasst

Gegen diese Massnahme kann nach Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., in zwei Doppeln und begründet Beschwerde geführt werden.

3416 Affoltern i.E., 27. Januar 2025

EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
der Gemeinderat

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