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Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

03. Apr 2025

Details mit Klick auf Meldung

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Zonenplanes für die Parzelle Nr. 657 (Wiesenstrasse, Weier)

Der Gemeinderat Affoltern i.E. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Die Zonenplanänderung beinhaltet die Umzonung der Parzelle Nr. 657 an der Wiesenstrasse von der Wohnzone 2-geschossig in die Dorfzone 2-geschossig. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Zonenplanänderung

Erläuterungsbericht

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 04.04.2025 bis 05.05.2025, auf der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E. öffentlich auf. 

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E., Affolternstrasse 45, 3416 Affoltern i.E., schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Affoltern i.E., 26.03.2025
der Gemeinderat

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